Seit 2009 gibt es nicht nur den Energiepass für Häuser, sondern auch eine Änderung der Energiesparverordnung. Mit ihrer Novellierung wurde auch die Heizkostenverordnung angepasst. Die Beschlüsse der Bundesregierung zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) im Gebäudebereich dienen dem Klimaschutz. Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. Hier geht es zu den Gesetzestexten. Gern helfen wir Ihnen die gesetzten Kriterien zu erfüllen.
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